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Berlin bekommt ein Mietenkataster: neun Angaben, die Sie je Wohnung parat haben sollten

Das Abgeordnetenhaus hat das Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen. Welche neun Angaben das Wohn- und Mietenkataster verlangt, welche Fristen und Bußgelder gelten, und wie Sie sich ohne Hektik vorbereiten.

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2 Min. Lesezeit

Roman Siepelmeyer

Mitgründer

Kurz vor der Sommerpause hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen. Teil davon ist ein zentrales, digitales Wohn- und Mietenkataster, das erste seiner Art in Deutschland. Es soll sämtliche Mietverhältnisse der Stadt erfassen, rund 1,8 Millionen (berlin.de, 2026).

Was gemeldet werden muss

Das Gesetz verlangt neun Angaben je Wohnung (Mietervereinigung Berlin, 2026):

  1. vollständige Adresse
  2. Wohnfläche, Raumstruktur und Grundausstattung
  3. Name und Anschrift des Vermieters
  4. Zahl der Haushaltsangehörigen
  5. Datum und Art eines Wohnberechtigungsscheins
  6. Beginn und vereinbarte Dauer des Mietverhältnisses
  7. Nettokaltmiete sowie Betriebs-, Heiz- und Wasserkostenvorauszahlungen
  8. Höhe etwaiger Modernisierungsumlagen
  9. anteilige Grundsteuer der Wohnung

Öffentlich einsehbar ist das Kataster nicht. Die Daten sind für die Behörden bestimmt, die damit prüfen wollen, ob Mieten über den gesetzlichen Grenzen liegen.

Fristen und Bußgelder

Für die Ersteintragung gilt eine Frist von zwölf Monaten ab Aufnahme des Regelbetriebs; der Start des Katasters wird für 2027 erwartet. Änderungen an gemeldeten Daten müssen binnen eines Monats nachgetragen werden. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro, bei Wiederholung oder einer erheblichen Anzahl von Mietwohnungen bis zu 100.000 Euro. Die obere Grenze zielt damit genau auf Eigentümer mit Bestand.

Noch offen ist der Meldeweg: Portal, Schnittstelle und Datenformate regelt eine Rechtsverordnung, die noch nicht veröffentlicht ist. Vorgeschrieben ist bereits ein Massendaten-Upload für größere Bestände, und die Eintragung darf ein Beauftragter im Namen des Vermieters übernehmen. Wir verfolgen die Umsetzung und ergänzen diesen Beitrag, sobald der Weg feststeht.

Neun Felder, ein Stichtag

Adresse, Fläche, Miete klingt nach überschaubarer Arbeit. Je Einheit über einen ganzen Bestand sieht die Rechnung anders aus. Die Wohnfläche steht im Mietvertrag im Ordner. Die aktuelle Nettokaltmiete ergibt sich aus dem Vertrag plus der letzten Erhöhung, sofern die angeschrieben wurde. Die Zahl der Haushaltsangehörigen hat kaum ein Eigentümer je Wohnung erfasst, und die anteilige Grundsteuer je Einheit ist eine Rechnung aus Bescheid und Miteigentumsanteil.

Eine Meldung ans Kataster ist damit dieselbe Übung wie die Mieterliste per 31.12., die Ihre Bank verlangt: ein Stichtagsdokument, je Einheit, belegbar. Nur mit mehr Feldern, einer gesetzlichen Frist und einem Bußgeld dahinter. Wer diese Disziplin schon hat, meldet mit einem Export. Wer sie nicht hat, beginnt ein Projekt, und zwar zu einem Termin, den Berlin festlegt.

Was Sie jetzt tun können

Die neun Angaben je Einheit an einem Ort führen, mit dem Dokument dahinter: Mietvertrag, letzte Erhöhung, Wohnflächenberechnung, Grundsteuerbescheid. Dieselbe Datenbasis fragt heute schon die Bank ab, der Steuerberater, im Verkaufsfall der Käufer. Das Kataster fügt dieser Liste einen Empfänger hinzu, diesmal mit Frist.

EstateMate hilft Eigentümern schon heute, die richtigen Berichte zum richtigen Zeitpunkt zu erstellen und einzureichen: Mieterliste, Objektbericht, Portfoliobericht, je Einheit belegt. Sobald Berlin den Meldeweg festlegt, ist die Meldung ans Kataster ein weiterer Bericht auf dieser Liste.

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